Die EU hat sich die Regulierung von KI auf die kollektive Fahne geschrieben. Ende März diesen Jahres hat die EU grünes Licht für die gesetzliche Regelung der sich exponentiell entwickelnden KI gegeben. Erklärtes Ziel ist es, sowohl für die notwendige Sicherheit und die entsprechende Achtung der Grundrechte sorgen wie auch in Aussicht stehende Innovationen zu fördern. Das neue KI Gesetz der EU – der sogenannte „AI Act“ – mahnt grundsätzlich zur Vorsicht mit technologischen Neuerungen.
Was beinhaltet das neue KI Gesetz der EU (AI Act)?
Generell zielt das neue KI Gesetz der EU darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen verfahrensrelevanter Performance und dem garantierten Schutz der Privatsphäre zu schaffen. Damit handelt es sich beim AI Act um das weltweit erste umfassende (und bindende) Regelwerk für KI. Dabei geht es vor allem um die Regulierung kommerzieller Anwendungen, keinesfalls um eine Hinderung zukunftsträchtiger Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. KI made and hosted in Europe soll letztlich zu einem Gütesiegel avancieren, das Datenschutz und die Rechte der einzelnen Bürger:innen nachhaltig zu schützen verspricht. Entsprechend werden KI-Anwendungen in vier verschiedene Risikostufen eingeteilt: unannehmbares, hohes, begrenztes und minimales Risiko. Das neue KI Gesetz der EU (AI Act) verbietet so ab 2026 etwa solche KI-Anwendungen, die die Rechte der Bürger:innen nachhaltig zu torpedieren drohen. Dazu zählen unter anderem die biometrische Kategorisierung auf der Grundlage sensibler Merkmale und das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungskameras für Gesichtserkennungsdatenbanken. Ebenfalls verboten sind künftig Emotionserkennungssysteme am Arbeitsplatz und in Schulen sowie das Bewerten von sozialem Verhalten mit KI. Auch preemptive Polizeiarbeit, sogenanntes „Profiling“, das auf der Nutzung von KI-Mechanismen aufbaut, und der Einsatz von künstlicher Intelligenz, um das Verhalten von Menschen zu beeinflussen oder ihre Schwächen auszunutzen, ist dem neuen AI Act entsprechend nicht erlaubt.
Das KI Gesetz (AI Act) als Standortvorteil für Europa
Von einem solchen Vorgehen, das im AI Act gipfelt, verspricht man sich einen gewaltigen Standortvorteil z.B. gegenüber den USA im Westen oder China im Osten: Wenngleich es als utopisch gelten dürfte, Forschung im selben Maße und Umfang, wie im Silicon Valley stattfinden zu lassen, wird mit dem AI Act mit dem Versprechen geworben, zuverlässige und gleichsam überaus datenschutzkonforme Prozesse zu gewährleisten. Die Nutzer:innen stehen nach Ansinnen der EU im Vordergrund und sollten niemals objektifiziert werden, sondern stets in ihrer Form als mit Handlungsmacht ausgestattete Subjekte die Oberhand bzw. die respektive Deutungshoheit behalten. Die Betonung der Sicherheitskomponente als wichtiger Aspekt des neuen KI Gesetzes der EU (AI Act) könnte sich als Zünglein an der sprichwörtlichen Waage herausstellen, wenn sich Unternehmen dazu entscheiden, nicht länger auf die Segnungen der KI verzichten zu wollen, wohl aber ein Höchstmaß an Datensicherheit erreichen wollen.
Vorläufiges Fazit zum neuen KI Gesetz der EU (AI Act)
Wenn man es als wichtig erachtet, ein Mindestmaß an Sicherheit in hochgradig spekulativen Gefilden zu etablieren, kann es als besonders wichtig gelten, über ein rahmendes Regelwerk zu verfügen. Genau das ist es, was das neue KI Gesetz der EU (AI Act) in Aussicht stellt und damit die Marschrichtung der paneuropäischen Bemühungen in Sachen KI beeinflussen wird. Wie rigide die rechtliche Kontrolle der EU, als Teil des AI Acts letztlich ausfallen wird, das wird sich in (naher) Zukunft zeigen. An dieser Stelle sei vorläufig abschließend angemerkt, dass jede Bemühung, ein sicheres Umfeld zu schaffen erst einmal begrüßt werden sollte, denn wer sich damit auseinandersetzt die Zukunft zu gestalten, der sollte neben der notwendigen Beschleunigung auch die Fähigkeit des Abbremsens nicht aus den Augen verlieren. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste; und so ist das neue KI Gesetz der EU (AI Act) ein Zeichen dafür, dass man sich neuen technologischen Realitäten nicht versperrt, sondern in Einklang mit ihnen zu handeln gedenkt.